Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Anbieter & Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Kein Abo — Prepaid-Guthaben
4a. Automatik-Aufträge (optional)
(1) Der Kunde kann je Objekt einzelne Prüf-Agenten optional in einen Automatik-Modus versetzen („Automatik-Auftrag"). Die Aktivierung erfolgt ausschließlich durch eine bewusste, bestätigte Handlung des Kunden im Portal. Ohne Aktivierung findet keine automatische Auswertung statt.
(2) Ein aktiver Automatik-Auftrag bewirkt, dass neu eingehende, dem Objekt zugeordnete Dokumente passenden Typs automatisch durch den gewählten Agenten ausgewertet werden. Jede Auswertung ist eine KI-Auswertung ohne fachliche Prüfung durch eine Person; Ziff. 6 (KI- Auswertungen) und Ziff. 11 (Haftung) gelten entsprechend.
(3) Es entsteht kein Abonnement. Es bestehen keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung und keine Kündigungsfrist. Der Kunde kann jeden Automatik-Auftrag jederzeit und ohne Frist im Portal beenden.
(4) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich aus dem vorhandenen Prepaid-Guthaben nach dem tatsächlichen Token-Verbrauch der durchgeführten Auswertungen zu dem in Ziff. 5 veröffentlichten Token-Preis. Eine monatliche Pauschale wird nicht erhoben. Eine wiederkehrende Abbuchung von einem Zahlungsmittel findet nicht statt. Reicht das Guthaben nicht aus, pausiert der Automatik-Auftrag automatisch; eine Abbuchung ins Minus erfolgt nicht.
(5) Der Preis je Auswertung ergibt sich aus den tatsächlich verbrauchten Token multipliziert mit dem in Ziff. 5 genannten Token-Preis — höchstens jedoch der vor der Auswertung angezeigte bzw. reservierte Höchstpreis (Ziff. 5). Der jeweils gültige Token-Preis ist im Portal jederzeit einsehbar; jede Abbuchung wird im Guthaben-Verlauf ausgewiesen.
(6) Beendet der Kunde den Automatik-Auftrag, oder pausiert dieser mangels Guthabens, werden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Auswertungen ausgeführt und keine Auswertungskosten mehr berechnet. Die Speichergebühr nach Ziff. 5 fällt für weiterhin gespeicherte Daten unverändert an.
(7) Die Freischaltung setzt die Annahme des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und die dort sowie im Freigabe-Dialog beschriebenen Bestätigungen des Kunden voraus. Für den Fall unzutreffender Bestätigungen gilt die Freistellungsregelung in Abschnitt 10 des AVV (abrufbar unter assetcode.ai/avv).